Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Bamberg hat am 31. Dezember 2008 die Bodenrichtwerte für die Städte und Gemeinden des Landkreises Bamberg ermittelt und beschlossen.
Zum Stand 31.12.2008 ergeben sich demnach für das Gebiet der Stadt Schlüsselfeld folgende Richtwerte:
Baureife Wohnbauflächen | Schlüsselfeld | 46 |
| Aschbach | 24*1 |
| Eckersbach | 14* |
| Elsendorf | 21 |
| Heuchelheim | 16* |
| Reichmannsdorf | 29* |
| Thüngfeld | 35* |
| Untermelsendorf | 14* |
| Ziegelsambach | 7* |
Baureife Gewerbefläche
| Schlüsselfeld | 151 |
| Thüngfeld | 8 |
Erläuterung der Bodenrichtwerte
Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Die Bodenrichtwerte wurden nur für die Grundstücksqualität von baureifen Wohnbauflächen und baureifen Gewerbeflächen ermittelt. Sie enthalten
keine Erschließungs- und Herstellungsbeiträge und beziehen sich auf den Preis für einen Quadratmeter.
Im Bewertungszeitraum sind alle Kaufverträge mit Vertragsabschluß zwischen 01. Januar 2007 und 31. Dezember 2008 berücksichtigt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die nächste Festlegung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Ermittlungsstichtag 31. Dezember 2010.
* Mangels verwertbarer Kaufverträge wurde der Bodenrichtwert mit Stand 31.12.2006 fortgeschrieben.
1 Im festgesetzten Bodenrichtwert wurden Ausreißer nicht berücksichtigt.