Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schlüsselfeld

(mit den Einarbeitungen nach der Sitzung vom 05.02.1996)

Kommentar:
Die Stadt Schlüsselfeld stellt im Haushaltsplan jährlich einen Betrag zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung. Um bisher in den Genuß einer Förderung zu kommen, war es notwendig, für jede Maßnahme einen Antrag zu stellen. Dieser wurde dann vom Stadtrat behandelt und die Höhe der Förderung festgesetzt. Bei diesem Verfahren ist es für keinen „Organisator“ möglich, bei seiner Planung eine Förderung bzw. die Höhe der Förderung abzuschätzen. Das führt dazu, dass die Maßnahme finanziell abgesichert wird und entsprechend hohe Teilnehmeranteile berechnet werden müssen. Der dann nachträglich erhaltene Zuschuß entlastet nur noch den Organisator und nicht mehr die teilnehmenden Jugendlichen. Der Arbeitskreis Jugendförderung hält es deshalb für notwendig, Richtlinien zu schaffen, die eine Einplanung der Förderung ermöglichen. Außerdem sollen durch die Förderungsrichtlinien Anreize zur Jugendarbeit geschaffen werden. Wichtig ist allerdings, dass aus der Förderung der Jugendarbeit keine indirekte Vereins- oder Gruppenförderung entsteht.Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Vorschlages wurde festgestellt, dass es in anderen Gemeinden zwar eine Förderung der Jugendarbeit gibt, diese allerdings meist in einem jährlichen Pauschalbetrag besteht. Damit ist sie vom Charakter her mehr eine Vereinsförderung. Der Arbeitskreis Jugendförderung hat versucht die Jugendarbeit mit ihrer ganzen Vielschichtigkeit zu erfassen und durch eine gezielte Förderung diese Abgabe auch zu lösen. Er ist sich darüber im klaren, dass der vorliegende Entwurf im Laufe seiner Anwendung angepaßt werden muß. Dies gilt für den Förderungsumfang wie auch für die Organisation der Förderung.


Die Stadt Schlüsselfeld fördert in ihrem Bereich Jugendarbeit durch

1.) eine Grundförderung

2.) die Förderung von Freizeitmaßnahmen

3.) die Förderung von Bildungsmaßnahmen

4.) die Durchführung eines Ferienprogramms

5.) die Bereitstellung von Geräten

6.) eine Grundförderung bei Neugründung von Jugendgruppen


Allgemeine Voraussetzungen:

Jugendförderung wird gewährt für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 3 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. für Maßnahmen, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden. Soll Jugendförderung an einem Verein oder an eine Organisation gewährt werden, muß der Antragsteller nachweisen, dass er in seiner Tätigkeit regelmäßige Jugendarbeit nicht nur im geringen Umfang leistet, dass er seit mind. einem Jahr in der Stadt Schlüsselfeld tätig ist, dass in seinem Verein/Organisation eine demokratische Willensbildung vorhanden ist, dass keine parteipolitische Bindung vorhanden ist, dass er in Jugendfragen, auf der Ebene der Stadt Schlüsselfeld, zur Mitarbeit bereit ist. Einzelpersonen können, außer bei Punkt 3a, keine Förderung erhalten.

Kommentar:
Die vorgeschlagene Alterseingrenzung soll gewährleisten, dass die Mittel tatsächlich Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Die Anforderung an Vereine und Organisationen entsprechen den Richtlinien der Jugendringe, soweit nicht speziell Schlüsselfeld betreffen.


1.) Grundförderung

Für jeden Jugendlichen, der einem Verein oder einer Organisation angehört, werden pro Jahr 0,51 € Förderung gewährt. Die Förderung muß beantragt werden. Die Anzahl der Jugendlichen ist durch eine namentliche Aufstellung nachzuweisen.

Kommentar:
Durch die Grundförderung soll den Vereinen und Organisationen eine generelle Förderung der Jugendarbeit gewährt werden. Der Betrag von 0,51 € wurde gewählt, um eine indirekte Vereinsförderung zu vermeiden. In der Stadt Schlüsselfeld leben zur Zeit ca. 1.100 Kinder und Jugendliche. Allein durch diese Tatsache ist eine Überlastung der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu befürchten.

Außerdem gewährt die Stadt Schlüsselfeld für alle durchgeführten Maßnahmen der Jugendarbeit einen jährlichen Zuschuß. Gefördert werden Aktivitäten für die öffentlich eingeladen wird und die allen Jugendlichen aus der Gemeinde offen stehen. Bei der Durchführung der Maßnahme darf keine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen haben. Die Höhe der Förderung wird nach einem Punktesystem ermittelt. Hierzu stellt der Stadtrat einen jährlich festzulegenden Betrag zur Verfügung. Für jeden Teilnehmer einer Maßnahme erhält der Veranstalter einen Punkt. Der zur Verfügung stehende Betrag wird durch die ermittelten Gesamtpunkte geteilt. Jeder berechtigte Antragsteller erhält den Förderbetrag, der sich aus der Anzahl seiner Punkte, multipliziert mit dem durch die Teilung ermittelten Betrag, ergibt. Die Stadt Schlüsselfeld wird die angemeldeten Maßnahmen prüfen und über die Einbeziehung in die Förderung entscheiden.

Kommentar:
Hier soll ein echter Anreiz zur öffentlichen Jugendarbeit gegeben werden. Die Förderung der „Öffentlichkeit“ hebt die ins Auge gefaßten Aktivitäten von der vereinstinternen Arbeit ab. Die Wahl des Punktesystems, zusammen mit einen Gesamtförderbetrag, erhält die Berechenbarkeit auf seitens der Haushaltsführung. Gleichzeitig behält der Stadtrat die Entscheidungsfreiheit bei der Höhe der Fördersumme. In diesem Fall ist der Arbeitskreis der Meinung, dass den Vereinen und Organisationen zugemutet werden kann, er nach Jahresablauf die Höhe der Förderung zu erfahren. Gerade an diesem Punkt muß die Zukunft zeigen wie verantwortungsvoll bei den Antragstellungen vorgegangen wird, da eine unberechtigte Inanspruchnahme immer zum Nachteil für die anderen Antragsteller führt.


2.) Förderung von Freizeitmaßnahmen

Die Stadt Schlüsselfeld gewährt für Freizeitmaßnahmen einen Zuschuß in Höhe von 1,79 € pro Teilnehmer und Tag, wenn die Maßnahme mind. über 8 Stunden geht und mind. 10 Personen daran teilnehmen. Betreuer zählen als Teilnehmer, auch wenn sie das 18. Lebensjahr überschritten haben. Der Veranstalter hat die Maßnahme vorher bei der Stadt Schlüsselfeld anzumelden und die Förderung zu beantragen. Der Veranstalter hat mit einer Abrechnung nachzuweisen, dass er auch nach Erhalt aller Förderbeträge keinen Gewinn bei der Durchführung der Freizeitmaßnahme erzielt hat.

Kommentar:
Hier sollen die „großen Maßnahmen“ gefördert werden, die auch mit Teilnehmerbeiträgen finanziert werden müssen. Der vorgeschlagene Betrag entspricht der Förderhöhe durch den Kreisjugendring Bamberg, der allerdings von der Dauer und Teilnehmerzahl höhere Maßstäbe ansetzt.


3a.) Bildungsmaßnahmen - Jugendleiterfortbildung

Für die Teilnehmer an Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Jugendleitern gewährt die Stadt Schlüsselfeld einen Zuschuß von 5,11 € pro Tag und Person. Außerdem werden die Fahrtkosten in Höhe der Bahnkilometer 2. Klasse, maximal bis zu einer Entfernung von 150 km, übernommen soweit sie nicht bereits anderweitig übernommen werden. Diese Förderung wird direkt an die Teilnehmer ausgezahlt.
Die Förderung muß zurückerstattet werden, wenn der Empfänger innerhalb von fünf Jahren nach der Teilnahme die dort geschulte Tätigkeit überwiegend professionell ausübt.

Kommentar:
Die Förderung bei Jugendleiterfortbildungen soll ein Anreiz für interessierte Personen sein, eine Ausbildung in der ehrenamtlichen Jugendarbeit zu absolvieren. Der Zuschuß soll die Teilnehmer entlasten und nicht eine Deckung der Kursgebühren darstellen. Die Rückforderungsklausel soll vermeiden helfen, dass Personen geförderte Ausbildungen zum Gelderwerb nutzen und Vereine für die hierdurch erworbenen Fähigkeiten bezahlen müssen.


3b.) Bildungsmaßnahme für Jugendliche vor Ort

Die Stadt Schlüsselfeld übernimmt bei Bildungsmaßnahmen für Jugendliche im Bereich der Stadt Schlüsselfeld 10 % der Referentenkosten. Die Bildungsmaßnahme muß öffentlich ausgeschrieben worden sein und die Teilnahme aller Jugendlichen offen stehen. Der Veranstalter hat die Maßnahme vorher bei der Stadt Schlüsselfeld anzumelden und die Förderung zu beantragen.

Kommentar:
Die Übernahme von 10 % der Referentenkosten ist als Entlastung der Organisatoren gedacht. Bei verbleibenden 90 % der Referentenkosten ist nicht zu befürchten, dass nur wegen der Förderung Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden, bzw. Maßnahmen geplant werden, die nur eine kleine Anzahl Jugendlicher ansprechen.


4.) Ferienprogramm

Die Stadt Schlüsselfeld erarbeitet und organisiert im Rahmen ihrer Möglichkeiten jährlich ein Ferienprogramm, das allen Kindern und Jugendlichen der Einheitsgemeinde offen steht. Hierfür werden die nicht durch Teilnehmerbeiträge gedeckten Kosten übernommen.
Eine Kostenübernahme für andere Ferienprogramme ist nicht möglich.

Kommentar:
Die vorgesehene Lösung entspricht der bisherigen Praxis. Die Aussage, dass keine internen Ferienprogramme bezuschußt werden erhöht voraussichtlich die Öffnung von Maßnahmen für alle Jugendlichen, bzw. bringt ein reichhaltiges Angebot des städtischen Ferienprogramms.


5.) Bereitstellung von Geräten

Die Stadt Schlüsselfeld hält zur Jugendarbeit Geräte und Ausrüstungsgegenstände bereit, deren Anschaffung für einzelne Gruppen und Vereine finanziell nicht möglich bzw. unwirtschaftlich ist. Ein Jugendforum wird dem Stadtrat vorgeschlagen, welche Gegenstände benötigt werden und die Anschaffung beantragen. Hierbei ist an einen schrittweisen Aufbau gedacht.
Eine Förderung für die Anschaffung von Material und Geräten in einzelnen Gruppen und Vereinen ist nicht vorgesehen.

Kommentar:
Hier ist an die Bereitstellung von „Großgeräten“ wie z.B. Gruppenzelten, Großspielgeräten (aufblasbare Endkugel, Fallschirm u.ä.) gedacht. Durch das Vorschlagsrecht eines Jugendforums wird vermieden, dass einzelne Gruppen Anträge stellen können. Die Entscheidung zur Anschaffung verbleibt beim Stadtrat. Vor allem ist zu prüfen, ob eine Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist.


6.) Förderung bei der Gründung von Jugendgruppen

Bei Neugründung einer Jugendgruppe oder einer neuen Jugendabteilung innerhalb eines Vereins wird eine Starthilfe in Höhe von 102,26 € gewährt. In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass der Verein / die Organisation bereits ein Jahr in der Stadt Schlüsselfeld tätig ist. Bei der Beantragung ist glaubhaft nachzuweisen, dass die neue Gruppe förderfähig im Sinne der allgemeinen Voraussetzungen ist.
Hat eine gleichartige Jugendgruppe oder eine gleichartige Jugendabteilung (Sparte) innerhalb eines Vereins bereits einmal bestanden, müssen zwischen der Auflösung und der Wiedergründung mindestens 24 Monate vergangen sein.

Kommentar:
Neugegründete Gruppen benötigen zum Anlaufen meist Material, das ihnen nicht vom Verein oder der Organisation zur Verfügung gestellt werden kann. Hier soll ein Grundbetrag helfen die erste Zeit zu überbrücken bis durch Aktivitäten oder durch Kostenübernahme von anderen Organisationen eine finanzielle Absicherung erfolgt ist.