Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Organisationseinheiten

Einwohnermeldeamt

Stadt Schlüsselfeld

Marktplatz 5
96132 Schlüsselfeld

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Ansprechpartner

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Reh, Ada

Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt

email: reh(at)schluesselfeld.de

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