Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Obermayer, Georg

Geschäftsleitung, Bauleitplanung

email: obermayer(at)schluesselfeld.de

Alle Leistungen