Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

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Organisationseinheiten

Standesamt

Stadt Schlüsselfeld

Marktplatz 5
96132 Schlüsselfeld

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Ansprechpartner

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Reh, Ada

Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt

email: reh(at)schluesselfeld.de

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Knaub, Nelly

Standesamt, Straßenbestandsverzeichnis

email: knaub(at)schluesselfeld.de

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Berberich, Andrea

Ordnungsamt, Standesamt, Rente

email: berberich(at)schluesselfeld.de

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Dörfler, Tina

Personalverwaltung, Friedhofsverwaltung, Bauordnung

email: doerfler(at)schluesselfeld.de

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