Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

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Dörfler, Tina

Personalverwaltung, Friedhofsverwaltung, Bauordnung

email: doerfler(at)schluesselfeld.de

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