Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Knaub, Nelly

Standesamt, Straßenbestandsverzeichnis

email: knaub(at)schluesselfeld.de

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Reh, Ada

Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt

email: reh(at)schluesselfeld.de

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