Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Knaub, Nelly

Standesamt, Straßenbestandsverzeichnis

email: knaub(at)schluesselfeld.de

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