Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

  • Sonstige Bekanntmachung

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und –wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes– körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Weitere Informationen finden Sie untenstehend.

 

Interessenten, schicken Ihre Bewerbung bitte bis zum 06. April 2023 an die Stadtverwaltung Schlüsselfeld, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld, oder geben Sie persönlich im Rathaus, Zimmer 13, ab.

Das Bewerbungsformular können Sie nachstehend herunterladen.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Weiß, Tel. 09552 9222-24 oder stadt(at)schluesselfeld.de, zur Verfügung.

 

Schlüsselfeld, den 01.02.2023

STADT SCHLÜSSELFELD

Johannes Krapp, Bürgermeister

 

 

Alle Nachrichten