Fundbüro

Im Folgenden erhalten Sie allgemeinde Informationen zu Fundanzeigen und Fundanfragen.

Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei jeder Polizeidienststelle.

Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere

  • Tag der Anzeige,
  • Zeit und Ort des Fundes,
  • Art der Fundsache,
  • Name und Anschrift des Finders,
  • ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
  • ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet.

Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 %.

 Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.  Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr). Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.

Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn abgegeben werden.

Alle Gegenstände, die im Bus oder am Busbahnhof verloren wurden, werden bei der VGN/OVF oder ortsansässigen Gemeinde verwahrt.

Fundanfrage – Informationen für Verlierer   

Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten).

Über die Fundsachen informiert das Fundbüro u.a. in den regelmäßigen Bekanntmachungen (z. B. Anschlagtafeln, Gemeindeblättern) oder auf der Internetseite der Gemeinde. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht.

In einigen Gemeinden kann der Verlust auch angefragt bzw. angezeigt werden. Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Fundanfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.

Fundgegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert, vernichtet oder wohltätigen Zwecken zugeführt.

Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof verloren wurden, werden bei der Deutschen Bahn verwahrt.

Alle Gegenstände, die im Bus oder am Busbahnhof verloren wurden, werden bei der VGN/OVF oder ortsansässigen Gemeinde verwahrt.

Fundanzeigen

Nr.

Fundgegenstand

Fundtag

Fundort

       

31

Schlüssel am Schlüsselband mit Aufschrift "6. VW

03.11.2022

Parkplatz Friedhof Elsendorf

32

Schwarze Brille mit orange

29.11.2022

Parkplatz Bamberger Straße

33

2 Schlüssel an roten Anhänger

19.11.2022

Kirchentreppe Reichmannsdorf

35

Ear-Pod

28.12.2022

Aschbach, Fußweg zw. Erlenweg und Kaulberg

36

Hängeohrring silber mit Perle

24.12.2022

Thüngfeld Gehsteig, Hauptstr.

       

02

Brille

12.01.2023

Friseur Herrmann

04

Brille

23.02.2023

Filiale der Sparkasse Erlangen

05

Handschuhe

23.02.2023

Filiale der Sparkasse Erlangen

07

Ford-Autoschlüssel

01.03.2023

Aschbach am Kriegerdenkmal,Hohn am Berg

08

Earpot (L)

22.03.2023

auf dem Weg zum Kindergarten Schlüsselfeld

10

Powerbank

13.04.2023

E-Auto

13

Earpot Behälter schwarz

09.05.2023

Pumptrackanlage

15

Kinderuhr

17.05.2023

Sparkasse Bamberg