Abfallbeseitigung

Für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Bamberg zuständig. Einzelheiten über Sperrmüllentsorgung, Formulare und weitergehende Informationen finden Sie unter www.landkreis-bamberg.de.

Es wird darum gebeten, dass die Restabfall-, Bio- und Papiertonnen, sowie der gelbe Sack am Leerungs- bzw. Abholtag ab 6:00 Uhr vor dem Anwesen bereit stehen.

Damit keine Leerung versäumt wird, bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises neben dem Abfallkalender auch einen kostenlosen Erinnerungsservice per E-Mail an.

Den entsprechenden Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Nach der Auswahl des Wohnorts und der Hinterlegung der E-Mail-Adresse erhält man ab sofort jeweils einen Tag vor der Leerung der Restabfall-, Bio- oder Papiertonne, bzw. der Abholung des gelben Sacks eine entsprechende Erinnerungs-E-Mail.

Abfallkalender für Schlüsselfeld

Den Abfallkalender mit allen Terminen können Sie unter www.abfalltermine-bamberg.de einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Zusätzlich können Sie sich dort per Email zu den Abfallterminen benachrichtigen lassen oder einen digitalen Kalender (Google Kalender, Outlook Kalender) herunterladen.

 

Schlüsselfeld: Bahnhof, am Ende der Traubstraße, im Wertstoffhof
Aschbach: in der Straße "Am Burgfeld", am Feuerwehrhaus
Eckersbach: am Feuerwehrhaus
Elsendorf: Parkplatz hinter dem Friedhof
Heuchelheim: am Feuerwehrhaus
Possenfelden: Steigerwaldstraße
Reichmannsdorf: am Sportplatz
Thüngbach: Waidweg
Thüngfeld: Eckersbacher Straße am Bahnübergang
Wüstenbuch: Seeblick

Termine der Problemabfallsammlung in Schlüsselfeld

Samstag, 25. November 2023

Aschbach (Parkplatz am Sportheim/Skaterplatz) 8:30 – 9:30 Uhr

Schlüsselfeld (Parkplatz am Sportheim) 9:45 – 10:45 Uhr

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Folgende Abfälle werden beispielsweise angenommen:

  • Grundsätzlich: Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“
  • Energiesparlampen
  • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel, z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift;
  • Lösemittelhaltige Abfälle, z.B. Lack, Farbe, Benzin, Nitroverdünner, Fleck- u. Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, usw.
  • Batterien aller Art (Autobatterien, Akkus, Knopfzellen)
  • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkäs­ten, usw.)
  • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel, z.B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silber­tauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensym­bol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
  • Quecksilberhaltige Abfälle, z.B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
  • Feuerlöscher

Nicht angenommen werden z.B.:

Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Leuchtstoffröhren (Wertstoffhof), Hausmüll, Altreifen, Asbestzementplatten, Druckgasflaschen, Munition.

Hinweise zur Problemabfallsammlung:

  • Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den „gelben Sack“ entsorgt oder am Wertstoffhof abge­geben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Ei­mer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne.
  • Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.
  • Altöl ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.
  • Altlacke / Altfarben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lö­sungsmittel bereits ver­dampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr not­wendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dick­schichtfarbe, Farbdosen, ...) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
  • Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708