Bürgerstiftung Schlüsselfeld „Bürger helfen Bürgern”

In der Heimat Gutes tun! Die Bürgerstiftung Schlüsselfeld unterstützt dauerhaft Projekte in Schlüsselfeld zur Förderung des Gemeinwohls.

Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung verwendet:

  • Hilfe für Familien, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen, die sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden, die in außergewöhnliche finanzielle Not geraten sind.
  • Förderprojekte an Schulen, Kindergärten und Einrichtungen der Jugendhilfe für sozial Benachteiligte, sowie gezielte Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, wie z.B. Nachhilfeunterricht, Schulspeisung.
  • Hilfe für Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind.

Die Förderung kann jeweils nur gewährt werden, wenn andere öffentliche Hilfsmaßnahmen oder Zuschüsse nicht möglich sind.

Hilfe spenden, Zukunft stiften. Spenden hilft kurzfristig, Stiften hilft dauerhaft.

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Schlüsselfeld zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Stadt Schlüsselfeld.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

Zuwendungsmöglichkeiten

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten erhöhen das Stiftungsvermögen und somit den jährlichen zur Verfügung stehenden Stiftungsertrag.

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat aus bis zu 15 Mitgliedern wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Zustiftung durch Erben: Eine Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben führt innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer.

Die Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung!

Wenn auch Sie sich als Stifter der Bürgerstiftung Schlüsselfeld engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Schlüsselfeld oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Bamberg, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten.

Jochen Hack: Tel. 0951/18 98 - 31 15

Robert Durmann: Tel. 0951/18 98 - 3100

Ihre Spende an die Bürgerstiftung:

Online Spende über folgenden Link oder QR Code möglich:

https://www.stiftergemeinschaft.de/info/stiftung/buergerstiftung-schluesselfeld-buerger-helfen-buergern.html

 

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft:

IBAN: DE16 7705 0000 0000 0067 67   

BIC: BYLADEM1SKB

Bank: Sparkasse Bamberg

Verwendungszeck: Bürgerstiftung Schlüsselfeld

(bitte ab 200,-- Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)