Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Knaub, Nelly

Standesamt, Straßenbestandsverzeichnis

email: knaub(at)schluesselfeld.de

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