Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadt Schlüsselfeld
Marktplatz 5
96132 Schlüsselfeld
- 09552 9222-0
- stadt@schluesselfeld.de
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
Zusätzlich Montag 13.30-18.00 Uhr
Direkte Durchwahl siehe Ansprechpartner
Ansprechpartner
Knaub, Nelly
Standesamt, Straßenbestandsverzeichnis
- 09552 9222-13
- 09552 9222-30
- E-Mail senden
- Zimmer 01
email: knaub(at)schluesselfeld.de
Berberich, Andrea
Ordnungsamt, Standesamt, Rente
- 09552 9222-15
- 09552 9222-30
- E-Mail senden
- Zimmer 02
email: berberich(at)schluesselfeld.de